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FDP kämpft weiter für die bewaffnete Neutralität

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats lehnt die wirksame Initiative der SiK-S ab und erarbeitet eine Alternative. Für die FDP ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wobei noch Anpassungen nötig sind. Bedenklich ist, dass breite Kreise eine Schwächung der bewaffneten Neutralität und der Glaubwürdigkeit der Schweiz in Kauf nehmen.

Mit dem Nein zur parlamentarischen Initiative der SiK-S hat die Nationalratskommission eine sinnvolle Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes abgelehnt. Die FDP beurteilt es aber im Sinne eines Kompromisses positiv, dass die SiK-N eine modifizierte parlamentarische Initiative verabschiedet hat.

Die Kommissionsinitiative verlangt, dass die Nichtwiederausfuhrerklärung bei Waffenexporten an Demokratien mit vergleichbarem Exportkontrollregime auf fünf Jahre befristet werden kann. Nach Ablauf dieser Frist würden aber weiterhin Vorgaben gelten. So wäre eine Weitergabe verboten, wenn das Zielland Menschenrechte verletzt, oder das Risiko eines Einsatzes gegen die Zivilbevölkerung besteht. Befindet sich das Zielland im Krieg, ist die Weitergabe nur erlaubt, wenn das Land gemäss Beurteilung des UN-Sicherheitsrats völkerrechtswidrig angegriffen wird. Kommt der UN-Sicherheitsrat aufgrund eines Vetos nicht zu einer Entscheidung, braucht es eine Zweidrittelmehrheit der UN-Generalversammlung, die einen Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot feststellt. Nichtwiederausfuhrerklärungen, die älter als fünf Jahre sind und diese Bedingungen erfüllen, können auf Gesuch einer ausländischen Regierung vom Bundesrat für aufgehoben erklärt werden.

Bedenkliche Signale einer unheiligen Allianz Nichtsdestotrotz ist es alarmierend, dass die verfassungsmässige bewaffnete Neutralität von einer unheiligen Allianz leichtsinnig geschwächt werden soll. Die Schweizer Armee ist auf eine funktionierende inländische Rüstungsindustrie angewiesen. Wenn sich Parteien von links bis rechts der Problemlösung verweigern, ist das ein bedenkliches Signal. Die bestehende Regelung im Kriegsmaterialgesetz hindert europäische Länder daran, der Ukraine militärisch zu helfen. Das widerspricht dem Neutralitätsgebot, da indirekt Russland profitiert. Die Beschränkung der Nichtwiederausfuhrerklärung würde hingegen nicht gegen Neutralitätsrecht verstossen.

Für die FDP ist unbestritten, dass im Kriegsmaterialgesetz grosser Handlungsbedarf besteht – besonders was die Nichtwiederausfuhrerklärung betrifft. Wir werden uns in den kommenden parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass der vorliegende Kompromiss verbessert wird. Dies mit dem Ziel vor Augen, dass die Neutralität nicht unterhöhlt und die Schweizer Rüstungsindustrie nicht weiter geschmälert wird.

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