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Kirchensteuer für Unternehmen: Warum es um Freiwilligkeit geht

Im Kanton Bern bezahlen Unternehmen eine Kirchensteuer. Diese Abgabe fliesst an die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen und darf nicht für kultische Zwecke, sondern nur für soziale, kulturelle und gesellschaftliche Aufgaben verwendet werden. Im Jahr 2023 betrugen diese Einnahmen rund 40 Millionen Franken. Zum Vergleich: Von natürlichen Personen nahmen die Kirchen rund 200 Millionen Franken ein.


Was viele nicht wissen: Während Privatpersonen durch einen Kirchenaustritt ihre Kirchensteuerpflicht beenden können, gilt dies für Unternehmen nicht. Juristische Personen bezahlen unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit ihrer Eigentümer, Verwaltungsräte oder Mitarbeitenden. Genau hier setzt mein politischer Vorstoss an.


Ich habe im Grossen Rat des Kantons Bern ein Postulat eingereicht mit dem Ziel, zu prüfen, ob die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig ausgestaltet werden kann. Es ging nicht um eine Abschaffung, nicht um eine Schwächung der Kirchen und nicht um einen Kulturkampf. Es ging um die Prüfung einer Freiwilligkeit.


Der Regierungsrat hat inzwischen einen Bericht vorgelegt. Dieser bestätigt ausdrücklich: Eine freiwillige Lösung wäre rechtlich möglich – ohne Verfassungsänderung. Doch statt diese Variante vertieft auszugestalten und konkret durchzurechnen, diskutiert der Bericht vor allem, wie das bestehende System angepasst oder „weiterentwickelt“ werden könnte, etwa durch Freigrenzen für kleinere Unternehmen oder neue Zweckbindungen. Das war nicht der ursprüngliche Auftrag.

Die zentrale Frage lautet: Soll ein Unternehmen verpflichtet sein, eine Kirchensteuer zu bezahlen – auch wenn es keiner Kirche angehört? Diese Frage ist ordnungspolitisch. Sie betrifft die Gleichbehandlung zwischen natürlichen und juristischen Personen und das Verhältnis zwischen Staat, Wirtschaft und Religionsgemeinschaften.


Besonders kritisch sehe ich den Ansatz, Unternehmen in „kleine“ und „grosse“ zu unterteilen. Freiwilligkeit ist ein Grundsatz. Ein Grundsatz gilt für alle – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Es geht nicht um die Höhe der Abgabe, sondern um das Prinzip. Die Frage ist nicht, wer weniger bezahlen soll. Die Frage ist, ob eine gesetzliche Verpflichtung überhaupt noch zeitgemäss ist.

Unternehmerinnen und Unternehmer sind keine Gegner der Kirchen. Viele Firmeninhaber sind selbst kirchlich engagiert. Sie gehen in den Gottesdienst, sie spenden privat, sie unterstützen soziale Projekte und engagieren sich in ihren Gemeinden. Gleichzeitig haben sie – wie alle Bürger – ihre eigenen politischen Überzeugungen. Wenn Kirchen sich zunehmend auch zu wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen äussern, entsteht ein Spannungsfeld. Dann ist es legitim zu fragen, ob eine verpflichtende Finanzierung noch dem Geist der Gleichbehandlung entspricht. Kirchen müssen für alle da sein – auch für Unternehmer mit unterschiedlichen politischen Haltungen.

In der öffentlichen Debatte werden Unternehmen jedoch oft pauschal als Problem dargestellt – als profitorientiert, rücksichtslos oder gar gesellschaftlich schädlich. Dabei wird übersehen, dass die grosse Mehrheit der Betriebe verantwortungsvoll handelt, Arbeitsplätze schafft, Lehrlinge ausbildet und Risiken trägt. Nur weil einzelne Beispiele negativ auffallen, darf man nicht eine ganze Gruppe unter Generalverdacht stellen. Dieses Prinzip gilt überall: Auch bei anderen gesellschaftlichen Gruppen gibt es einzelne Fälle von Missbrauch oder Fehlverhalten. Trotzdem wäre es falsch, alle in denselben Topf zu werfen. Eine differenzierte Gesellschaft lebt vom gegenseitigen Respekt – nicht von Pauschalurteilen.


In unserer Gesellschaft engagieren sich zahlreiche Organisationen für das Gemeinwohl – soziale Institutionen, Kulturprojekte, Sportvereine, Hilfswerke. Sie alle müssen ihre Wirkung transparent darlegen und im Dialog mit Unterstützern stehen. Viele Unternehmen finanzieren solche Projekte gerne – freiwillig, projektbezogen und auf Augenhöhe. Ich bin überzeugt: Wenn Kirchen Unternehmen konkret ansprechen, Projekte nachvollziehbar präsentieren und Wirkung transparent machen, wird es weiterhin Unterstützung geben. Vielleicht nicht automatisch, aber bewusst. Freiwilligkeit schafft Identifikation. Zwang schafft Distanz.


Hinzu kommt die Frage der Transparenz. Ein Teil der Mittel wird an andere Organisationen weitergeleitet, teilweise auch an NGOs. Das kann sinnvoll sein, doch Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse zu wissen, wohin ihre Beiträge fliessen. Freiwilligkeit und Transparenz gehören zusammen.


Im Grossen Rat beantrage ich deshalb die Rückweisung des Berichts. Nicht um das Thema zu blockieren, sondern um den ursprünglichen Auftrag korrekt zu erfüllen. Es braucht eine vertiefte Prüfung der freiwilligen Variante, realistische Szenarien, mögliche Übergangsmodelle und eine ehrliche Diskussion über die tatsächlichen Auswirkungen. Die Kirchen verfügen insgesamt über solide finanzielle Grundlagen. Gerade deshalb sollte eine sachliche Prüfung möglich sein – ohne Dramatisierung.

Ebenso wichtig ist mir klarzustellen: Es geht mir nicht darum, den bestehenden Steuerkuchen neu zu verteilen oder weiteren Religionsgemeinschaften Zugang zu diesen Mitteln zu verschaffen. Mein Vorstoss wollte keine Ausweitung des Systems und keine neuen Anspruchsgruppen schaffen. Es geht ausschliesslich um die Frage, ob Unternehmen weiterhin verpflichtet sein sollen, eine Kirchensteuer zu bezahlen – oder ob diese Unterstützung künftig freiwillig erfolgen kann.


Die Debatte darf nicht in Richtung neuer Verteilkämpfe abgleiten. Sie muss beim Grundsatz bleiben: Zwang oder Freiwilligkeit. Ich stehe für eine Lösung, die Transparenz stärkt, Gleichbehandlung schafft und auf Eigenverantwortung setzt. Das ist kein Angriff auf die Kirchen. Es ist ein Plädoyer für Partnerschaft und Vertrauen.


Carlos Reinhard, Fraktionspräsident und Grossrat



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