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Jungfreisinnige lancieren mit überparteilichem Komitee die Verwaltungsbremse-Initiative

Am 14. April haben die Jungfreisinnigen Schweiz mit einem überparteilichen Komitee, bestehend aus Vertretern aus FDP, GLP, Mitte und SVP, die Verwaltungsbremse-Initiative lanciert. Die breite Unterstützung unterstreicht einerseits die Notwendigkeit, andererseits aber vielmehr auch die Abstützung des Lösungsansatzes der Initiative.

Diagnose: Verwaltungswachstum ausser Rand und Band

Allein die zentrale Bundesverwaltung schuf zwischen 2010 und 2024 über 5'600 zusätzliche Vollzeitstellen. Noch ausgeprägter fiel das Wachstum bei den Ausgaben für Personal, Berater und externe Dienstleistungen aus: Diese stiegen über jene 14 Jahre insgesamt um 32 %. Das ist kein gesundes Wachstum mehr – es ist strukturelles Übergewicht.


Dieses Übergewicht untergräbt zentrale Erfolgsfaktoren des Schweizer Modells. Steigende Löhne und neue Stellen entziehen der Privatwirtschaft Fachkräfte und schwächen die Wertschöpfung. Eine politisch getriebene Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen zusehends. Weil das Parlament die nötige Korrektur schuldig bleibt, braucht es die Verwaltungsbremse als Impuls von aussen.


Lösung: Die Verwaltungsbremse als Reforminstrument für die Schweiz

Konkret fordert unsere Initiative, dass die Personalausgaben der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung (inkl. externer Berater) nicht stärker ansteigen dürfen als der Schweizer Medianlohn. Damit sorgt die Kopplung des Personalkostenwachstums an die Löhne der Bevölkerung dafür, dass der aktuelle Stellenbestand des Bundes erhalten bleibt, während weiteres Stellenwachstum sowie übermässige Lohnerhöhungen faktisch unterbunden werden. Will der Bund neue Stellen schaffen oder die Löhne überproportional erhöhen, müsste er dies an einer anderen Stelle im Personalbudget kompensieren.


Der ETH-Bereich sowie die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung sind aufgrund ihrer wichtigen Rolle als Schweizer Erfolgsfaktoren von der Verwaltungsbremse ausgenommen. Zur Bewältigung einer Notlage (wie beispielsweise ein Krieg oder eine Naturkatastrophe) kann die Bundesversammlung eine Wachstumsüberschreitung beschliessen.


Erhebliche Wirkung als Ergänzung zur Schuldenbremse

Obwohl die Verwaltungsbremse einzig das Kostenwachstum der Personalausgaben begrenzt, lässt sie nicht an Wirkung vermissen. Dies liegt aber mehr am masslosen Wachstum der Bundesverwaltung und weniger an der Schärfe der Bremse. Konkret: Hätte man die Verwaltungsbremse bereits 2010 eingeführt, wären die Personalausgaben der zentralen Bundesverwaltung bis ins Jahr 2024 anstatt um 32 % nur um maximal 17 % (Medianlohnwachstum) gewachsen. Zwischen 2010 und 2024 entspricht das einem Potenzial zu vermeidender Mehrausgaben von rund 7 Mrd. Schweizer Franken – mehr als drei Gotthardröhren.


Während die Schuldenbremse heute sicherstellt, dass Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht bleiben, untersteht das Verwaltungswachstum heute keinem direkten Balanceinstrument. Das ändert die Verwaltungsbremse. Sie sorgt als Ergänzung zur bewährten Schuldenbremse für Gleichgewicht statt Übergewicht.


Wie Sie uns unterstützen

Unterschreiben Sie jetzt und unterstützen Sie unsere Kampagne. Unterschriftenbögen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.verwaltungsbremse.ch. Ich danke Ihnen vielmals!

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