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Die Abschaffung der Heiratsstrafe wird endlich Steuergerechtigkeit schaffen

Am 8. März können wir endlich die ungerechte Heiratsstrafe abschaffen. Das ist für uns FDPlerinnen und FDPler eine einmalige Chance, denn die FDP setzt sich schon seit Jahren für die Individualbesteuerung ein. Was mich besonders freut: Während der Staat den Leuten auf allen Ebenen immer mehr Mittel aus der Tasche zieht, geht es bei diesem Projekt endlich einmal in die andere Richtung. 600 Millionen Franken Steuergelder muss der Mittelstand weniger abliefern. Wann hat es das zuletzt gegeben? Es ist das Resultat eines sorgfältig austarierten Kompromisses, auf den sich das Parlament geeinigt hat – und wir stehen voll dahinter.


Die Reform eröffnet die Chance, auf kantonaler Ebene neue, bessere Lösungen zu diskutieren. Damit das Steuersystem endlich einfacher wird. Es handelt sich also nicht um eine abstrakte Umgestaltung, sondern um eine konkrete Erleichterung für die Menschen in unserem Land. Die FDP setzt sich seit Jahren für Vereinfachungen ein – und ebenso konsequent für die Individualbesteuerung.


Heiratsstrafe abschaffen


Heute zahlen viele verheiratete Paare mehr Steuern als unverheiratete Paare mit vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Der Hauptgrund: Bei Verheirateten werden die Einkommen zusammengerechnet. Damit rutscht das Zweiteinkommen in eine höhere Progression, die Heiratsstrafe schlägt zu. Das ist unfair und verletzt das Gebot der Steuergerechtigkeit. Das Bundesgericht hat bereits am 13. April 1984 festgehalten, dass der Steuergesetzgeber Ehepaare nicht stärker belasten darf, nur weil sie verheiratet sind.


Und genau dies korrigieren wir mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Künftig füllt jede Person ihre eigene Steuererklärung aus und bezahlt Steuern auf das eigene Einkommen und Vermögen – unabhängig vom Zivilstand. Der Effekt: Rund 50% zahlen dann weniger Steuern, bei 36% ändert sich nichts, und nur wenige werden leicht mehr belastet.


Steuerbehörden, macht eure Arbeit


Für die Steuerbehörden ist diese Umsetzung ohne Schwierigkeiten machbar. Das bestätigt etwa der Städteverband, der diese Anpassung befürwortet. Unverheiratete Paare, sogenannte Konkubinatspaare, werden schon heute so veranlagt; die Regeln sind erprobt und in allen Kantonen bekannt. Es gibt einen einmaligen Umstellungsaufwand, aber die zunehmende Digitalisierung und eine Übergangsfrist von sechs Jahren machen ihn überschaubar. Entscheidend ist nicht die Anzahl Dossiers, sondern deren Komplexität. Und genau diese Komplexität nimmt mit der Individualbesteuerung ab.


Denn das heutige System ist nicht nur ungerecht, sondern auch unpraktisch: Heirat (mehr als die Hälfte der Bevölkerung), Scheidung (40% der Ehen), erneute Heirat oder Todesfall führen immer wieder zu Umstellungen. Bei der Individualbesteuerung fallen diese Brüche weg und die Besteuerung wird klarer. Darüber hinaus werden auch die Abzüge vereinfacht und transparenter.


Positive Wirkung auf den Schweizer Arbeitsmarkt


Die Individualbesteuerung hat eine positive Wirkung auf unseren Arbeitsmarkt. Jede zusätzlich geleistete Arbeitsstunde lohnt sich, weil das tiefere Zweiteinkommen – häufig jenes der Frau – nicht mehr durch die Steuerprogression «weggefressen» wird. Viele würden bei individueller Besteuerung ihre Arbeitspensen erhöhen. Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie rechnet mit einem Beschäftigungseffekt von bis zu 44 000 Vollzeitstellen. Somit ist die Individualbesteuerung ein wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel, führt zu mehr Erwerbsarbeit, dämpft die Zuwanderung, stärkt damit die Altersvorsorge vieler Paare und reduziert die Altersarmut – gerade bei Frauen.


Darum sagen auch Sie am 8. März, am Internationalen Tag der Frau, aus Überzeugung Ja zur Einführung dieses Bundesgesetzes. Die nun vorliegende Vorlage des Bundesrats und des Parlaments behandelt Frauen und Männer gleich, schafft damit ENDLICH die Heiratsstrafe ab, führt zu mehr Steuergerechtigkeit und zu höherer Erwerbstätigkeit. Das Gesetz ist umsetzbar und vereinfacht unser Steuersystem massiv.


Christian Wasserfallen, Nationalrat


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